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Bayerischer Landtag setzt den "Bayerntrojaner" frei (Archiv)
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Archiviert: 16.07.2008 In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen.
Damit soll eine Rechtsgrundlage für bundesweite Online-Razzien zur Terrorabwehr geschaffen werden. Den BKA-Fahndern wird jedoch noch nicht gestattet, heimlich in Wohnräume einzudringen.
Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des "Bayerntrojaners", zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. SPD und die Grünen stimmten gegen beide Vorhaben, die sie als verfassungswidrig ablehnten.
"Bayern wird als erstes Bundesland die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen schaffen", erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei den abschließenden Lesungen der Entwürfe. "Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist." Als weitere wichtige Änderungen begrüßte der CSU-Politiker die Befugnisse für die präventive Rasterfahndung und zur Kennzeichen-Erkennung. Als Opposition könne man vielleicht den Kopf in den Sand stecken, die Staatsregierung und die Mehrheit des Hauses würden dagegen handeln und die Schutzpflicht für die Bürger ernst nehmen. Er habe zudem "nicht den geringsten Zweifel daran", dass die Gesetzesnovellen "im Einklang mit der bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz stehen" und die Ermittler auf den modernsten technischen Standard brächten.
Der Trojaner soll nicht nur bei Gefahr von internationalen Terrorismus eingesetzt werden, sondern kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Freiheit, Leib und Leben von Personen legitimiert werden.
Einmal im Einsatz dürfen Ermittler nicht nur Daten auf dem Computer über das Internet durchsuchen oder kopieren, sondern bekommen auch die Erlaubnis dort Dateien zu verändern oder zu löschen, wenn dadurch eine Gefahr abgewehrt werden kann. Wie hier die Beweislage nach einer Onlinedurchsuchung gerechtfertigt wird, wird sich noch zeigen müssen.
Am kommenden Freitag will die CSU zudem dafür eintreten, die Online-Durchsuchung bundesweit auch in der Strafprozessordnung einzuführen. Dadurch könnte die Ermittlungsmethode auch bei Raub, Mord oder Kinderpornographie Verwendung finden. Weshalb hier keine öffentliche Hausdurchsuchung mit möglicher Beschlagnahmung der Rechner ausreichen soll, liegen keine Informationen vor.
Die bayerische Abhörsoftware für Skype
Aus Dokumenten, die der Website Wikileaks zugespielt wurden, geht hervor, was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten und das Ausspionieren der Skype-Buddy-Liste kosten lässt.
Die bayerische Abhörsoftware kommt als Trojaner durchs Netz. Das geht aus der Leistungsbeschreibung der von der Firma DigiTask entwickelten Software hervor: "Das Konzept der Firma DigiTask sieht es vor, auf dem PC des Überwachten eine so genannte Skype-Capture-Unit zu installieren. Diese Capture-Unit ermöglicht das Mitschneiden der Skype-Kommunikation, wie zum Beispiel Voice und Chat, sowie die Ausleitung an einen anonymen Recording-Proxy. Für die Installation der Skype-Capture-Unit wird eine ausführbare Datei mitgeliefert die zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet werden kann oder aber direkt auf dem Zielsystem installiert werden kann."
Den bei Wikileaks veröffentlichten Dokumenten ist zu entnehmen, dass der "Bayern-Trojaner" für Skype von den Behörden zum Preis von 3.500 Euro "pro Monat und Maßnahme" gemietet werden muss. Dazu kommen "einmalige Installationskosten vor Ort für den Auf- und Abbau" von 2.500 Euro. Der "Mietpreis der SSL-Dekodierung pro Monat und Maßnahme" schlägt ebenfalls mit 2.500 Euro zu Buche.
| Download-Info
bayern-skype-interception.pdf Was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten kosten lässt. PDF Download - klick hier!
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